Besser wohnen – Stürze meiden
Stolperfallen erkennen, die Wohnung sicher machen und den Hausnotruf richtig nutzen.
Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause – inklusive Nachweis an die Pflegekasse.
Alle, die Pflegegeld erhalten (Pflegegrad 2 bis 5), müssen einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen.
Pflegegrad 1? Auch dann können Sie den Beratungsbesuch freiwillig nutzen – lassen Sie sich die Beratung von echten Profis nicht entgehen.
Mit Nachweis – ohne Kürzung.
Rund um Pflege, Hilfsmittel und Sicherheit.
Was Ihnen zusätzlich zusteht.
Wir sagen, ob eine Höherstufung lohnt.
Beratungsbesuche bieten wir an verschiedenen Orten an – schauen Sie einfach nach.
Kostenlos zum Herunterladen, Ausdrucken und Weitergeben.
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Budgets für Auszeiten und Alltagshilfe – und wie wir bei Antrag und Abrechnung helfen.
Unterzucker erkennen, Füße richtig pflegen und gut versorgt durch den Alltag.
Die Schmerzskala, Medikamente nach Plan und was Sie selbst gegen Schmerzen tun können.
„Sehr zuverlässig und vor allem sehr wertschätzend und freundlich im Umgang mit unserer Oma.“
„Besonders möchte ich hervorheben, dass ein ständiger Austausch mit den Angehörigen stattfindet.“
„Sehr schnelle und unkomplizierte Hilfe.“
„Das Team ist professionell, herzlich und stets zuverlässig.“
Persönlich vor Ort
20 Jahre Erfahrung
Streng nach DSGVO
Ohne Verpflichtungen
PflegereformNeu · Stand Oktober 2026Strengere Pflegegrade ab 2027: Warum sich ein Antrag auf Höherstufung noch 2026 lohnen kann.
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Geld & LeistungenDie aktuellen Beträge je Pflegegrad – und was Sie tun müssen, damit nichts gekürzt wird.
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Geld & Leistungen131 € im Monat, schon ab Pflegegrad 1 – und viele lassen das Geld verfallen.
LesenAlle, die Pflegegeld bekommen – also Pflegegrad 2 bis 5 ohne Pflegedienst. Seit 2026 einmal pro Halbjahr, auch in Pflegegrad 4 und 5. Mit Pflegegrad 1 oder Pflegesachleistungen können Sie ihn freiwillig nutzen.
Für Sie nichts. Die Pflegekasse bezahlt den Besuch direkt.
Dann muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen, im Wiederholungsfall entziehen. Holen Sie den Besuch deshalb zügig nach.
Den Beratungsbesuch darf jeder zugelassene Pflegedienst oder eine anerkannte Beratungsstelle machen. Ihre Pflegekasse nennt Ihnen Anbieter in der Nähe. Gern informieren wir Sie, sobald Velanis in Ihre Region kommt.
Nein. Sie wählen den Anbieter für den Beratungsbesuch frei. Weitere Leistungen sind nicht nötig.




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